Home

 

Aktuelles

 

LFV Webseite

 

Chronik

 

Historie

 

Jugend

 

Kinderfeuerwehr

 

Jahresberichte

 

Galerie neu

 

Vorstand

 

Kontakte

 

Impressum

 

Termine

 

Downloads

 

Grillwagen

 

Mitgliedschaft/ Spenden

 

 

Bewährung für die Todesfahrt auf der B289

 

Der 20-Jährige, der im August 2011 auf der B289 einen Unfall verursacht hat, bei dem sein bester Freund ums Leben kam, wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Er hatte 1,3 Promille Alkohol im Blut
 

Beschreibung: Auf  der  Bahnstrecke zwischen Kulmbach und Untersteinach  landet  der mit vier jungen Leuten besetzte Opel Astra, der bei einem  Unfall   auf die Gleise katapultiert worden war. Mit einem Kran wurde das Wrack geborgen. Foto: Archiv/Dagmar Besand

 

 

Es sei ein "ausgesprochen tragisches Vorkommnis" gewesen, sagte Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner. Mit diesen Worten fasste er das Geschehen zusammen, das sich in der Nacht vom 15. auf 16. August 2011 ereignet hat. Um 4.50 Uhr war es da auf der Bundesstraße 289 zwischen Untersteinach und Kulmbach zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei dem ein junger Mann aus Kulmbach sein Leben verlor.

Nur 100 Kilometer Fahrpraxis

Gestern musste sich das Jugendschöffengericht mit dem Unfall befassen. Der zur Tatzeit 18-jährige Fahrer musste sich wegen fahrlässigen Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Straßenverkehrsgefährdung verantworten. Der heute 20-Jährige hatte auf einer Party in Untersteinach mit Freunden zwei Geburtstage gefeiert und dabei erheblich Alkohol konsumiert. Der Angeklagte war mit dem Auto seines Vaters nach Untersteinach gekommen. Die Fahrerlaubnis besaß er gerade mal zwei Wochen, hatte seitdem nur etwa 100 Kilometer Fahrpraxis gesammelt.

Wodka und zwei Bier

Wie der junge Mann gestern vor Gericht glaubhaft schilderte, wollte er in de Haus übernachten, in dem die Party stattfand. Deshalb habe er auch kräftig mit getrunken. Einen Liter Wodka Energie und zwei Bier will er ab Mitternacht bis zum Ende der Feier intus gehabt haben. Dann sei es aber um die Frage gegangen, wer wie nach Hause kommt. In Untersteinach hätten nicht alle übernachten können. Vor dem Wohnhaus sei es zu längeren Diskussionen gekommen. Es habe zwei Lager gegeben. Die einen hätten der "Es wird schon nichts passieren"-Fraktion angehört. Die, die bei Vernunft geblieben sind, hätten sich nicht durchsetzen können.

Er fühlt sich noch fahrtauglich

Der 18-Jährige fühlte sich nach eigenen Angaben noch fahrtauglich. Er setzte sich ans Steuer des zwölf Jahre alten Opel Astras. Drei Freunde stiegen mit in den Wagen ein: Ein Mädchen nahm auf dem Beifahrersitz Platz, zwei Jungs saßen im Fond des Wagens. Zwischen Untersteinach und Kulmbach geriet der Opel rechts aufs Bankett. Der Fahranfänger erschrak und lenkte gegen. Dadurch schleuderte das Auto nach links und kam von der Fahrbahn ab. Der Opel überschlug sich. Die beiden Insassen auf dem Rücksitz wurden durch die Heckklappe heraus geschleudert. Während einer der beiden jungen Männer Glück hatte und in Büschen landete, knallte der beste Freund des Fahrers auf den Bahnkörper und zog sich dabei tödliche Kopfverletzungen zu.

Jede Hilfe kam zu spät

Der Fahrer und seine Beifahrerin kamen relativ glimpflich davon. Beide konnten den Wagen ohne fremde Hilfe verlassen. Sie fanden gleich den leicht verletzten Mitfahrer und schließlich den reglosen Körper des zweiten jungen Mannes. Diesen hoben sie von den Gleisen und verständigten den Notruf. Die Verletzten wurden ins Klinikum Kulmbach eingeliefert - für den besten Freund des Unfallfahrers kam jede Hilfe zu spät.
Wie in der Gerichtsverhandlung mitgeteilt wurde, stand der Unfallverursacher bei der Fahrt erheblich unter Alkoholeinfluss. Eine Blutentnahme hatte einen Wert von 1,32 Promille ergeben.

Es bestand Suizidgefahr

Die Eltern des tödlich verunglückten Jungen waren wie der Vater des Unfallfahrers gestern Zeugen des Prozesses. Die Eltern waren und sind auch heute noch befreundet. Vater und Mutter des Getöteten machen dem Angeklagten keine Vorwürfe. Der 20-Jährige, das wurde in der Verhandlung deutlich, hat mit dem von ihm verschuldeten Tod seines Freundes arg zu kämpfen. Er war für zwei Monate wegen Suizidgefahr in einer Spezialklinik in Behandlung, absolviert heute eine Lehre und ist auch in seiner Freizeit aktiv. Das Gericht stellte ihm eine positive Zukunftsprognose aus.

Da der 20-Jährige ein umfassendes Geständnis abgelegt hat, wurde auf die Vernehmung aller geladenen Zeugen verzichtet. Die Fahrzeuginsassen, die verletzt wurden, haben keinen Strafantrag wegen Körperverletzung gestellt. Lediglich Sachverständiger Stefan Luther wurde als Zeuge gehört. Er bestätigte den vom Beschuldigten geschilderten Unfallhergang. Der Sachverständige ist davon überzeugt, dass beide Insassen, die im Opel hinten saßen, angegurtet waren. Durch die Rotation des Fahrzeugs und den Aufprall sei die hintere Sitzlehne abgeknickt worden. Beide Männer wurden laut Luther durch die Heckklappe unter dem Gurt aus dem Wagen geschleudert.
Da der Angeklagte zur Unfallzeit 18 Jahre alt war, musste das Gericht entscheiden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe sprach sich für die Anwendung des Jugendstrafrechts aus.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft

Staatsanwältin Sybille Zwanzger beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die ausnahmsweise auf Bewährung hrige muss zudem 1000 Euro Geldstrafe zugunsten der Geschwister-Gummi-Stiftung zahlen. Der vorsitzende Richter sprach von einem ausgesprochen tragischen Ereignis, das ein Lehrbuchbeispiel dafür sei, was unter unglücklichsten Umständen alles passieren könne. Alle Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel - das Urteil ist somit rechtskräftig.

 

 

 

 

                        

                                                            

Links

Verein    

Aktiv

   

140 Jahre FFW

Hallenfest 2012   Unfallabsicherung bei Galileo Brand Schützenhaus Unfall B289
Aktuelles Festbesuch SAN   Jugend Brand Bienenhaus Unfall B289 Kauerndorf
Chronik. Maibaumaufstellung   Kinderfeuerwehr Brand Presseck Unfall Gumpersdorf
Brandkatastrophe 1706 Jahreshauptversammlung  

Leistungsprüfung

Flächenbrand Hummendorf Brand eines Reisebusses
Downloads

Jahresberichte

  Tag der offenen Tür 2012 Brand Ludwigschorgast  
Galerie     Löschmittelvorführung F500 Alarm Seniorenheim  
Galerie neu Termine   Risiko durch PV Anlagen Übung Gumpersdorf  
Grillwagen     Unwetter 2014    
Historie. Vorstandschaft        
Historie. 2 Wahlen        
Mitgliedschaft Spenden          
           
Datenschutzerklärung